landschaftlich

landschaftlich
Land:
Das gemeingerm. Wort mhd., ahd. lant, got. land, engl. land, schwed. land steht im Ablaut zu der nord. Sippe von schwed. linda »Brache, Saatfeld« und vermutlich auch von schwed. lund »Hain, Wäldchen«. Diese germ. Wortgruppe geht mit verwandten Wörtern im Kelt. und Baltoslaw. auf *lendh- »‹freies› Land, Feld, Heide« zurück, vgl. z. B. air. land »freier Platz« und russ. ljada »Rodeland, niedriger Boden«. Die zahlreichen Ableitungen und Zusammensetzungen schließen sich an die verschiedenen Verwendungsweisen von »Land« an, und zwar im Sinne von »bebaubares Land, ‹Acker›boden, Feld; Erdboden, fester Grund, Festland (im Gegensatz zum Wasser, zur Luft); offenes, freies Land, dörfliche Gegend (im Gegensatz zur Stadt); geographisch oder politisch abgeschlossenes Gebiet, Staat«. – Abl.: landen, landsch. länden »ans Ufer oder auf den Erdboden kommen, anlegen, erreichen; zur Landung bringen« (mhd. lenden, ahd. lenten; die seit dem 17. Jh. bezeugte Form »landen« aus oder nach niederd. landen unter Anlehnung an »Land«), dazu Lände landsch. für »Landungsplatz« (ahd. lenti); Ländereien »Felder, zusammenhängendes Nutzland« (16. Jh.); Ländler »Volkstanz im langsamen Walzertakt« (Ende des 18. Jh.s; eigentlich Tanz, der im »Landl«, d. h. Oberösterreich, getanzt wird); ländlich »dörflich, bäurisch« (mhd. lantlich); Landschaft »Gegend, natürliche Geländeeinheit, abgeschlossenes Gebiet« (mhd. lantschaft, ahd. lantscaf‹t›), dazu landschaftlich (18. Jh.); Landser ugs. für »Soldat« (1. Hälfte des 20. Jh.s; s. u. »Landsknecht«). Zus.: Landenge »schmaler Landstreifen zwischen Meeren oder Seen« (18. Jh.); Landgraf »gräflicher Landesherr« (mhd. lantgrāve »königlicher Richter und Verwalter eines Landes«); Landjäger südwestd., besonders schweiz. für »Gendarm«, auch Name einer Dauerwurst (19. Jh.); Landkarte (17. Jh.); Landpomeranze scherzhaft für »ländliche Schöne, Provinzlerin« (19. Jh.; wohl aus der Studentensprache); Landratte seemännisch scherzhaft für »am Land oder im Binnenland Lebender« (19. Jh.; Lehnübersetzung von engl. landrat); Landregen »anhaltender Regen« (15. Jh.; eigentlich »über ein ganzes Land ausgedehnter Regen«); Landsknecht (15. Jh.; eigentlich ein im kaiserlichen Land – im Gegensatz zum Schweizer – angeworbener Soldat, Knecht; unter Anlehnung an »Lanze« dafür früher auch »Lanzknecht«, zu dem die Kurzform »Lanz‹t›« gehört, davon »Landser«, s. o.); Landstreicher »jmd., der nicht sesshaft ist« (spätmhd. lantstrīcher); Landsturm »letztes Aufgebot der waffenfähigen Männer« (17. Jh.; nach dem Läuten der Sturmglocken zur Einberufung der letzten waffenfähigen Männer eines Landes); Landtag »Volksvertretung eines Bundeslandes« (mhd. lanttac »Versammlung zum Landgericht«); Landwehr »ältere Jahrgänge eines Heeres« (mhd. lantwer, ahd. lantweri »Befestigung, Landesverteidigung«, dann »Verteidiger eines Landes«); Landwirt »Bauer« (18. Jh.), dazu Landwirtschaft (18. Jh.); Ausland »fremdes Land« (18. Jh.; erst nach »Ausländer, ausländisch« gebildet, mhd. ūz̧lender »Ausländer, Fremder«, ūz̧lendic »ausländisch, fremd«); Inland (17. Jh.; erst nach »Inländer, inländisch« gebildet; mhd. dafür inlende »Heimat, Vaterland; Herberge«); verlanden »zu Land werden« (19. Jh.). Siehe auch die Artikel elend und Gelände.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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